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PAYBACK >> Anmeldung >> Punkte Sammeln >> Partner-Unternehmen >> Teilnahmebedingungen >> Top 10 Fragen

  • Kundenbeziehung
  • Sammeln von Punkten
  • Punktestand
  • Punkteauszahlung
  • Punkteverfall
  • Kartenverlust und Missbrauch der PIN
  • Kündigung, Beendigung und Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
  • Zweitkarte

1. Kundenbeziehung

1.1 Der PAYBACK Rabattverein e.V. (PAYBACK) verwaltet die Rabatte, die Ihnen als PAYBACK Kunde von den PAYBACK Partnerunternehmen in Form von PAYBACK Punkten gutgeschrieben werden. Durch die erstmalige Nutzung einer der PAYBACK Karten oder der Kundennummer erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1.2 PAYBACK Kunde kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Abwicklung erhalten Sie eine PAYBACK Karte mit Ihrer Kundennummer sowie nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Geheimzahl ("PIN").

1.3 Teilen Sie Änderungen Ihrer bei der Anmeldung angegebenen Daten bitte dem PAYBACK Service Center telefonisch, schriftlich oder über die Internet-Seite www.payback.de mit.

2. Sammeln von Punkten

2.1 An den teilnehmenden Verkaufsstellen der Partnerunternehmen erhalten Sie beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens Rabattgutschriften in Form von PAYBACK Punkten. Die Zahlung kann dabei in bar, in einer der Barzahlung gleichkommenden Weise (wie z.B. per Scheck, EC-Karte, Geldkartenzahlung [Chipkarte], Lastschrift oder Überweisung) oder per Kundenkarte des Partnerunternehmens erfolgen. Die genauen Konditionen legen die Partnerunternehmen selbstständig fest.

2.2 Ein PAYBACK Punkt hat einen Gegenwert von 1 Cent.

2.3 Die Partnerunternehmen und die teilnehmenden Verkaufsstellen, Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie die Höhe der gewährten PAYBACK Punkte erfahren Sie jederzeit über das PAYBACK Service Center, die Internet-Seite oder durch Anfrage bei den Partnerunternehmen. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partnerunternehmens.

2.4 Die Partnerunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gewährung von PAYBACK Punkten einzuschränken, z.B. bei Sonderaktionen.

2.5 Für die Gutschrift legen Sie vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre PAYBACK Karte vor oder nennen Sie Ihre PAYBACK Kundennummer. Gewöhnlich wird Ihre Kundennummer elektronisch von der PAYBACK Karte abgelesen. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels PAYBACK Karte vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen ist eine Erfassung der Kundennummer und damit eine Punktegutschrift nicht mehr möglich.

2.6 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen PAYBACK Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch, behalten sich PAYBACK und das Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.

3. Punktestand

3.1 Ihre PAYBACK Punkte werden bei PAYBACK unter Ihrer Kundennummer registriert. Sie können Ihren aktuellen Punktestand unter Angabe Ihrer PIN jederzeit telefonisch über die Serviceline oder über die Internet-Seite abrufen. Zusätzlich erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine Mitteilung über Ihren Punktestand.

3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilung müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend machen. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzettel oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestands verlangen. In diesem Fall müssen Sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen.

4. Punkteauszahlung

4.1 Eine Auszahlung der PAYBACK Punkte ist erst ab einem Mindestpunkteguthaben von 1.500 PAYBACK Punkten (entspricht 15 EUR) möglich.

4.2 Die Auszahlung der PAYBACK Punkte erfolgt mittels bargeldloser Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Bankkonto im Inland. Die Überweisungskosten trägt PAYBACK. Aus Sicherheitsgründen ist eine Überweisung auf ein Bankkonto eines anderen Kontoinhabers nur mit Zustimmung von PAYBACK möglich. Zuerst erworbene PAYBACK Punkte werden zuerst ausbezahlt.

4.3 Den Auszahlungsauftrag erteilen Sie am schnellsten über die Internet-Seite oder schriftlich oder telefonisch an das PAYBACK Service Center. Für Auszahlungsaufträge über Telefon oder über die Internet-Seite benötigen Sie Ihre PIN.

4.4 Ihre PAYBACK Punkte sind nur mit Zustimmung von PAYBACK auf Dritte übertragbar

5. Punkteverfall

PAYBACK Punkte verfallen mit Ablauf des 30.09. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten ab ihrer Registrierung.

6. Kartenverlust und Missbrauch der PIN

6.1 Bei Verlust Ihrer PAYBACK Karte können Sie bei PAYBACK eine Ersatzkarte beantragen.

6.2 Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich das PAYBACK Service Center, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrer PIN erlangt hat. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet PAYBACK nur bei grobem Verschulden von PAYBACK oder Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens Ihrerseits.

7. Kündigung, Beendigung und Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen

7.1 Sie können die Teilnahme an PAYBACK jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an PAYBACK beenden.

7.2 Eine Kündigung durch PAYBACK ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sie sind verpflichtet, die PAYBACK Karte bei Ablauf der Kündigungsfrist

8. Zweitkarte

8.1 Mit der Zweitkarte können Sie eine zweite Person PAYBACK Punkte mitsammeln lassen, die Ihnen gutgeschrieben werden.

8.2 Der Mitsammler erhält keine PIN und hat keine Auskunfts-, Auszahlungs- und Einwendungsrechte. Punktestandsmitteilungen, sonstige Auskünfte über Punktestände und Auszahlungen erfolgen ausschließlich an Sie. Nur Sie können Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilungen geltend machen. Eine Aufteilung der PAYBACK Punkte oder Trennung des Punktekontos ist ausgeschlossen.

8.3 Die in den Punkten 1 bis 7 enthaltenen Bedingungen gelten für den Mitsammler entsprechend.

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